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Ein Mann steht in einem Raum. Er hat einen schwarzen Pullover an und ein schwarzes Jacket darüber. Er hat blondes Haar und lächelt freundlich in die Kamera. Man sieht ihn nur bis zur Hüfte. Im Hintergrund ist ein Tisch zu sehen, mi drei Stühlen, eine Stehlampe und ein Gemälde in den Farben Rosa und Orange.
Foto: Bundesagentur für Arbeit/Gunnar Menzel

ArbeitsmarktMehr Inklusion wagen: „Alle sollten an einem Strang ziehen“

Der Fachkräftemangel beschäftigt alle Branchen. Kann mehr Inklusion hier helfen? Ja, sagt Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit, im Interview mit Certo.

Herr Terzenbach, nur ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein starker Arbeitsmarkt. Das hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im März 2023 bei der ersten Gesetzeslesung „Inklusiver Arbeitsmarkt“ vor dem Bundestag gesagt. Ist das so?

Dem stimme ich absolut zu. Inklusion am Arbeitsmarkt bedeutet einerseits Potenzial für die Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften. Zugleich ist es schlichtweg ein Menschenrecht derer, die mit Behinderungen leben. Wenn jeder Mensch eine faire Chance erhält, am Arbeitsleben teilzuhaben, führt dies zu höherer Produktivität, Wirtschaftswachstum und Innovation. Faire Chance meint, dass Menschen mit Behinderungen nicht „die Anderen“ sind, dass wir uns bewusst machen, dass Behinderungen Teil des menschlichen Lebens sind. Deswegen setzen wir uns als Bundesagentur für Arbeit (BA) für einen inklusiven Arbeitsmarkt ein. Zum Beispiel mithilfe der Koordinierungsstelle „Inklusion in der BA und am Arbeitsmarkt“, die den „Aktionsplan Inklusion der BA“ unterstützt.

Derzeit sind wir von einem inklusiven Arbeitsmarkt noch weit entfernt. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung lag 2022 bei fast 11 Prozent. Die personengruppenübergreifende Referenzquote betrug 6,4 Prozent.

Im Vergleich zu allen arbeitslosen Menschen haben schwerbehinderte Menschen eine höhere Arbeitslosenquote. Das ist richtig. Allerdings ist diese in den letzten zehn Jahren stärker zurückgegangen als die Arbeitslosenquote insgesamt. Zugleich erhöhte sich die Erwerbstätigenquote schwerbehinderter Menschen von 42,3 Prozent im Jahr 2013 auf 47,8 Prozent im Jahr 2021. Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen stabilisiert sich aktuell langsam wieder, aber die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind immer noch spürbar. Das merken wir besonders bei den langzeitarbeitslosen schwerbehinderten Menschen. Im Jahresdurchschnitt 2022 war knapp die Hälfte der schwerbehinderten Arbeitslosen langzeitarbeitslos.

Wie will die Bundesagentur für Arbeit dabei helfen, diese Situation zu verbessern?

Wir fördern die berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen und vermitteln schwerbehinderte Menschen in Ausbildung und Arbeit. Unsere Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bietet außerdem einen Arbeitgeber-Service für Akademikerinnen und Akademiker mit Schwerbehinderungen an. Zusätzlich gibt es vielfältige Förderangebote, um schwerbehinderte Menschen in Ausbildung und Beruf zu vermitteln und Unternehmen zu unterstützen. So setzen wir uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen als Teil der Lösung des Arbeits- und Fachkräftemangels wahrgenommen werden. Denn wenn es gelingt, die persönlichen Stärken, Kompetenzen und individuellen Bedarfe der Menschen mit Behinderungen mit den Anforderungen der Betriebe klug zu verzahnen, ist ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelungen.

Vielen sind die Vorteile der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht bewusst.
Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit

Warum können es sich Unternehmen eigentlich nicht leisten, das Thema Inklusion auszuklammern?

Zum einen ist es eine Frage der Demografie. Die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung steigt de facto im Alter. Daher ist es umso wichtiger, dass Unternehmen darauf ausgerichtet sind, die Arbeitsplätze ihrer Beschäftigten langfristig zu sichern. Dazu müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber altersbedingte Beeinträchtigungen frühzeitig mit ihren Beschäftigten thematisieren. Nur so können bedarfsgerechte Arbeitsplätze errichtet werden, bevor es zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit kommt. Zum anderen ist es eine Frage der Arbeits- und Fachkräftesicherung. Vielen sind die Vorteile der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht bewusst.

Welche sind das?

Menschen mit Behinderungen sind oft äußerst loyal und engagiert. Sie haben in vielen Fällen eine hohe Motivation, ihre Arbeit bestmöglich zu erledigen. Sie schätzen die Möglichkeit, Teil des Unternehmens zu sein, und sind bereit, sich für das Unternehmen einzusetzen. Dies führt zu einer höheren Mitarbeiterbindung und einer geringeren Fluktuation, was wiederum Zeit und Geld spart. Menschen mit Behinderungen haben außerdem oft einzigartige Perspektiven und Denkweisen. Sie finden Lösungen für Herausforderungen, die für andere möglicherweise nicht offensichtlich sind. Sie bringen frische Ideen mit in das Unternehmen. Das fördert Kreativität und Innovation und kann so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Es lohnt sich also immer für Unternehmen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.

Man sieht einen Mann in einem weißen Hemd und einem schwarzen Jacket darüber. Er sietzt auf einer hellen Couch und beugt sich leicht nach vorne. Er stützt seine Ellbogen auf seinen Knien ab. Er hat blondes Haar und lächelt freundlich in die Kamera. Im Hintergrund sieht man eine weiße Wand und rechts im Bild ist ein kleiner Teil einer Pflanze zu sehen.

Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen für die Bundesagentur für Arbeit, setzt sich für mehr Inklusion in Unternehmen ein.

Foto: Bundesagentur für Arbeit/Gunnar Menzel
Man sieht einen Mann in einem weißen Hemd und einem schwarzen Jacket darüber. Er sietzt auf einer hellen Couch und beugt sich leicht nach vorne. Er stützt seine Ellbogen auf seinen Knien ab. Er hat blondes Haar und lächelt freundlich in die Kamera. Im Hintergrund sieht man eine weiße Wand und rechts im Bild ist ein kleiner Teil einer Pflanze zu sehen.

Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen für die Bundesagentur für Arbeit, setzt sich für mehr Inklusion in Unternehmen ein.

Foto: Bundesagentur für Arbeit/Gunnar Menzel

Welche sind das?

Menschen mit Behinderungen sind oft äußerst loyal und engagiert. Sie haben in vielen Fällen eine hohe Motivation, ihre Arbeit bestmöglich zu erledigen. Sie schätzen die Möglichkeit, Teil des Unternehmens zu sein, und sind bereit, sich für das Unternehmen einzusetzen. Dies führt zu einer höheren Mitarbeiterbindung und einer geringeren Fluktuation, was wiederum Zeit und Geld spart. Menschen mit Behinderungen haben außerdem oft einzigartige Perspektiven und Denkweisen. Sie finden Lösungen für Herausforderungen, die für andere möglicherweise nicht offensichtlich sind. Sie bringen frische Ideen mit in das Unternehmen. Das fördert Kreativität und Innovation und kann so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Es lohnt sich also immer für Unternehmen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.

Stichwort Fach- und Arbeitskräftemangel: Könnte mehr Inklusion in Betrieben ein Weg aus der Krise sein?

Menschen mit Behinderungen bergen definitiv ein wichtiges Fachkräftepotenzial für den Arbeitsmarkt. Immer mehr Betriebe können ihre freien Stellen nicht mehr besetzen, weil es oft nicht mehr ausreichend Bewerbungen gibt. Wenn Unternehmen die Vielfalt der Bewerberinnen und Bewerber nutzen, können sie auf einen viel größeren Pool zurückgreifen. Vielfalt und Inklusion fangen schon bei der Personalsuche an und darin, wie Stellenausschreibungen formuliert sind. Wenn es um die Personalauswahl und Einstellung geht, konzentrieren wir uns noch zu oft auf die Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für die jeweilige Stelle. Wir prüfen akribisch die Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen und suchen nach einer perfekten Übereinstimmung.

Was schlagen Sie stattdessen vor?

Ich schlage vor, dass wir unseren Blickwinkel erweitern und Bewerberprofile in Betracht ziehen, die auf den ersten Blick nicht die perfekten Kandidatinnen oder Kandidaten sind. Anstatt uns nur auf klassische Lebensläufe zu verlassen, die einem einfachen Format folgen, sollten wir auch unkonventionelle Hintergründe und Erfahrungen berücksichtigen. Auf diese Weise eröffnen wir uns eine Fülle von ungenutztem Potenzial und vielfältigen Perspektiven wie derer von Menschen mit Behinderungen. Ob der Arbeits- und Fachkräftemangel zu einer Triebkraft für Inklusion wird, variiert allerdings von Branche zu Branche. Letztendlich hängt es von der Bereitschaft der Unternehmen ab, bestehende Normen und Vorurteile aktiv in Frage zu stellen, in Initiativen zur Förderung von Vielfalt und Inklusion zu investieren und eine inklusive Unternehmenskultur zu fördern.

In welchen Berufen sehen Sie das größte Potenzial für Menschen mit Behinderungen?

Grundsätzlich stehen nahezu alle Berufe auch Menschen mit Behinderungen offen – es liegt ja an der individuellen Beeinträchtigung und vorhandenen Hilfsmitteln, ob ein Job ausgeübt werden kann. Aktuell zeigt sich, dass ein Großteil der über eine Million erwerbstätigen schwerbehinderten Menschen im verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Handel arbeitet. Wir als BA sehen uns hier ebenfalls in einer Vorbildfunktion. Mehr als 11.000 Beschäftigte mit Behinderungen arbeiten bei der Bundesagentur für Arbeit.

Was muss konkret geschehen, damit Inklusion in mehr Betrieben Realität wird? Welche weiteren Anreize braucht es – auch von staatlicher Seite?

Oftmals spielt Unsicherheit seitens der Unternehmen sowie der Menschen mit Behinderungen selbst eine große Rolle. Viele Unternehmen wissen nicht, wie sie Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess integrieren können, und haben Bedenken hinsichtlich der Anpassungen, die möglicherweise vorgenommen werden müssen. Gleichzeitig sind auch Menschen mit Behinderungen unsicher, ob sie den Anforderungen des Arbeitsplatzes gerecht werden können. Zudem herrschen leider immer noch viele Mythen über geminderte Leistung oder falsch verstandenen Kündigungsschutz vor. Aber: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber benötigen oft noch mehr Informationen zu Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Außerdem fehlen weiterführende Informationen zu Behinderungsarten.

Was meinen Sie damit?

Wenn wir an Menschen mit Behinderungen denken, kommen uns oft zuerst körperliche Behinderungen in den Sinn. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass es verschiedene Formen von Behinderungen gibt, die die Einzelne oder den Einzelnen auf unterschiedliche Weise beeinträchtigen können. Das Verständnis für die verschiedenen Arten von Behinderungen ist entscheidend, um Inklusion am Arbeitsmarkt zu fördern und eine barrierefreie Gesellschaft zu schaffen. Indem wir uns weiterbilden und das Bewusstsein fördern, können wir Barrieren abbauen und Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen am Arbeitsmarkt bieten.

Welche staatlichen Fördermaßnahmen gibt es für Unternehmen, die Inklusion in ihrem Betrieb vorantreiben wollen?

Es gibt eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen ausbilden, einstellen oder weiterbilden möchten. Von der individuellen Arbeitsplatzausstattung, zum Beispiel technische Arbeitshilfen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, bis hin zu Ausbildungs- und Eingliederungszuschüssen für Unternehmen ist unser Unterstützungsportfolio für Unternehmen sehr groß. Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit unterstützt und berät Unternehmen bei der Beantragung von finanziellen Unterstützungsleistungen.

KI wird in Zukunft auch Inklusion in Betrieben erleichtern.
Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit

Denken Sie, die Digitalisierung wird die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt anschieben?

Die Digitalisierung bietet auf jeden Fall große Chancen, Inklusion leichter zu ermöglichen. Oftmals führt sie allerdings – je nach Beeinträchtigungsart – auch zu neuen Barrieren, da sie neue Anforderungen mit sich bringt, die nicht alle ohne Weiteres erfüllen. Digitale Barrierefreiheit ist daher ein Thema, das in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat. Was sich sagen lässt: Unternehmen, die einen hohen Grad der Digitalisierung oder der digitalen Barrierefreiheit haben, haben einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil am Arbeitsmarkt. Außerdem gibt es natürlich eine Vielzahl von neuen Assistenztechnologien und Produkten, die nicht nur Menschen mit Behinderungen mehr Zugang ermöglichen, sondern auch die Erstellung von barrierefreien digitalen Inhalten unterstützen. Eine Bitte hätte ich in diesem Zusammenhang an die Unternehmerinnen und Unternehmer.

Die wäre?

Die digitale Zugänglichkeit beziehungsweise Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, der mit kontinuierlichen Anstrengungen verbunden ist und laufend verbessert werden muss. Unternehmen sollten hier die Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache einbinden.

Welche Rolle spielt dabei künstliche Intelligenz (KI)?

KI ist bereits heute in vielen Bereichen des Arbeitsplatzes spürbar und wird zukünftig große Teile des Arbeitsumfelds maßgeblich beeinflussen oder verändern. Von der Automatisierung von Routineaufgaben bis hin zur Entwicklung fortschrittlicher Algorithmen, die komplexe Entscheidungsprozesse unterstützen, hat künstliche Intelligenz das Potenzial, die Art und Weise, wie wir arbeiten, grundlegend zu verändern. Ob im Finanzwesen, im Gesundheitswesen oder sogar in kreativen Bereichen wie Musik und Kunst: KI hat längst ihre Fähigkeit bewiesen, abstrakte Konzepte zu erfassen und wertvolle Erkenntnisse zu liefern. Diese Entwicklung hat eine Vielzahl von Möglichkeiten für verschiedene Branchen eröffnet. Und wird in Zukunft auch Inklusion in Betrieben erleichtern.

Wie wichtig sind in diesem Zusammenhang Qualifizierungen und Weiterbildungen, insbesondere für arbeitslose Menschen mit Behinderungen?

Der Arbeitsmarkt ist in ständigem Wandel, es entstehen neue Technologien und Branchen. Um diesen immer neuen Anforderungen gerecht zu werden, brauchen wir Qualifizierungen und Weiterbildungen. Was sich sicher sagen lässt: Fähigkeiten zur Gestaltung der digitalen Transformation werden in allen Branchen und Berufen weiterhin an Bedeutung gewinnen. Schon heute beobachten wir, dass die Nachfrage nach Fachleuten mit Kenntnissen zur digitalen Transformation stark gestiegen ist. Für alle Menschen, egal, ob mit oder ohne Behinderungen, ist es also wichtig, sich laufend weiterzubilden und ihre Kenntnisse in Bezug auf die digitale Transformation zu erweitern. Es ist wichtig, sich mit den neuesten Technologien und Trends vertraut zu machen und zu lernen, wie man diese effektiv in seinem Beruf einsetzt. Die gute Nachricht ist, dass es heutzutage viele Möglichkeiten gibt, sich weiterzubilden. Für Menschen mit Behinderungen gibt es auch hier viele Fördermöglichkeiten, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Herr Terzenbach, Ihr Appell an Unternehmerinnen und Unternehmer:

Nachhaltige berufliche Inklusion kann nur im Schulterschluss gelingen. Es braucht starke Partnerschaften und Arbeitgebernetzwerke in der Region. Dazu gehört eine kontinuierliche Kooperation mit Schulen und Arbeitgebern sowie die Unterstützung durch Inklusionsämter oder zum Beispiel auch die gesetzlichen Unfallversicherer, die nach einem Unfall oder im Fall einer Berufskrankheit bei der Rückkehr ins Berufsleben unterstützen. Alle sollten an einem Strang ziehen. Außerdem brauchen wir mehr Beispiele von gelebter Inklusion von Unternehmen. Aus diesem Grund beteiligen wir uns am Inklusionspreis der Deutschen Wirtschaft, der vorbildliche inklusive Praxisbeispiele in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen prämiert. Schon heute zeigen viele Unternehmen, dass Inklusion am Arbeitsmarkt möglich ist, sie brauchen nur eine lautere Stimme. Wir helfen ihnen dabei, sichtbar zu werden.

Daniel Terzenbach ist seit 2009 für die Bundesagentur für Arbeit in unterschiedlichen Bereichen tätig, unter anderem als Beauftragter des Vorstands für das operative Flüchtlingsmanagement. 2019 übernahm er den Vorstand Regionen.

Von Inklusion bis Vielfalt: Was ist was?

Inklusion

Inklusion bedeutet, jedem Menschen gleichermaßen gleichberechtigte und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe in allen Bereichen zu ermöglichen. Das gelingt, indem die Umgebung so gestaltet wird, dass Chancengleichheit geschaffen und Benachteiligung verhindert wird. Nach Artikel 3 des Grundgesetzes ist Inklusion in Deutschland ein gesellschaftliches und politisches Ziel. Das Recht auf Inklusion ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgeschrieben, für deren Umsetzung die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan ins Leben rief.

Teilhabe

Teilhabe ist das Ergebnis gelungener Inklusion und heißt, alle einzubeziehen: Jeder Mensch kann an allen gesellschaftlichen Aktivitäten teilnehmen. Im 9. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird Teilhabe als sozialpolitisches Konzept für Selbstbestimmung definiert. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Teilhabestärkungsgesetz (TeilhStG) fördern gezielt Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Integration

Anders als bei der Inklusion geht es bei der Integration nicht darum, die Umgebung so anzupassen, dass sie Teilhabe ermöglicht. Vielmehr ist das Ziel von Integration, Menschen individuell in bestehende Strukturen wie den Arbeits- oder Wohnungsmarkt einzugliedern. Die Rahmenbedingungen bleiben dabei weitestgehend unverändert.

Barrierefreiheit

Ein barrierefrei gestaltetes Umfeld ist für alle ohne fremde Hilfe zugänglich. Jede oder jeder kann alles selbstständig und weitgehend ohne Unterstützung nutzen – vom Internet über Aufzüge bis hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Für mehr Barrierefreiheit sorgen unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Bundesinitiative Barrierefreiheit.

Vielfalt

Vielfalt bedeutet das Gleiche wie Diversität, etwa in Unternehmen: Die Belegschaft besteht aus Menschen mit unterschiedlichsten Merkmalen. Unterstützt wird das vom Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts und von der Arbeitgebendeninitiative Charta der Vielfalt e.V.

Teilhabe ermöglichen: Hilfen für Unternehmende

Einer Arbeit nachzugehen, ist identitätsstiftend und ermöglicht eine aktive gesellschaftliche Teilhabe. In Deutschland sind private und öffentlich-rechtliche Arbeitgebende mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Arbeitnehmende mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Personen zu vergeben. Tun sie dies nicht, fällt eine Ausgleichsabgabe an.

Behinderung darf nicht mit Leistungseinschränkung gleichgesetzt werden: Menschen mit Behinderung erbringen gleichwertige Arbeit wie Menschen ohne Einschränkungen. An den richtigen Stellen im Unternehmen eingesetzt, ist besonderer Unterstützungsbedarf für Mitarbeitende mit Behinderung oftmals nicht erforderlich. Wenn im Rahmen einer erfolgreichen Inklusion spezielle Hilfen benötigt werden, um den Arbeitsplatz an die physischen Bedürfnisse eines Arbeitnehmenden anzupassen, können Unternehmen sich an verschiedenen Stellen Unterstützung suchen. Mögliche Ansprechpartner sind unter anderem Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Die Bundesagentur für Arbeit (BA), Integrationsämter und Integrationsfachdienste bieten verschiedene Fördermaßnahmen an. Neben finanziellen Hilfen können Arbeitgebende und Arbeitnehmende auch fachliche Beratung und – falls nötig – psychosoziale Betreuungsangebote in Anspruch nehmen.

Resultiert die Behinderung einer oder eines Mitarbeitenden aus einem Arbeits-, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit, ist es Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung wie beispielweise der VBG, den Arbeitnehmenden eine Rückkehr in die Arbeitswelt und eine Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.

Mehr zum Thema lesen Sie in der DGUV-Broschüre mit Handlungshilfen rund um Inklusion in kleinen und mittleren Unternehmen und im Ratgeber der Bundesagentur für Arbeit.

Inklusion bei der VBG

Die VBG unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen dabei, Beschäftigten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit den Wiedereinstieg in den Job und ins Leben zu ermöglichen – und ist damit eine wichtige Partnerin für berufliche und soziale Teilhabe. Auch in der VBG wird Inklusion gelebt: Ein aktuelles Projekt ist das Gebärdentelefon, das Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung die Kommunikation mit ihren Kolleginnen und Kollegen erleichtert. Den Rahmen, in dem gleichberechtigte Teilhabe bei der VBG verwirklicht wird, bilden die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und das 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Strategie UN-BRK 2025 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) finden Sie auf der DGUV-Webseite.

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