Logo Certo
Foto: VBG/Doro Spiro

BetriebssportBeim Betriebssport versichert?

Betriebssport ist ein toller Ausgleich zur Arbeit. Darum bieten immer mehr Unternehmen Betriebssport an. Beschäftigte sind dabei gesetzlich unfallversichert, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Foto: VBG/Doro Spiro

Sport als Ausgleich

Betriebssport hat Ausgleichs­charakter und soll nicht der Erzielung von Spitzen­leistungen dienen. Die betrieblichen Angebote helfen den Teil­nehmenden, ihre Leistungs­fähig­keit zu erhalten, den Kranken­stand im Unternehmen zu reduzieren und tragen zur Verbesserung des Betriebs­klimas bei. Wettkämpfe wie Firmen­turniere oder Betriebs­ligen hingegen dienen nicht dem Ausgleichs­charakter und sind daher nicht versichert.

 

Foto: VBG/Doro Spiro

Regelmäßigkeit

Betriebssport muss regelmäßig – das heißt: mindestens einmal monatlich – ausgeübt werden. Bei saison­abhängigen Sport­arten (Ski fahren im Winter oder Rad fahren im Sommer) ist es ausreichend, wenn die Betriebs­sport­kurse inner­halb der jeweiligen Saison regel­mäßig angeboten und besucht werden.

 

 

Beim Betriebssport versichert? Finden Sie es mit unserem Entscheidungsbaum-Poster heraus!

Download

 

Foto: VBG/Doro Spiro

Nur für die Beschäftigten

Beim Betriebssport handelt es sich um ein betriebs­internes Angebot. Die Teilnahme einzelner betriebs­fremder Personen (z. B. Familien­mitglieder, Freunde oder ehemalige Beschäftigte) am Betriebs­sport ist möglich, Versicherungs­schutz besteht jedoch nur für Betriebs­angehörige. 

 

 

Foto: VBG/Doro Spiro

Organisation durch den Betrieb

Das Sportangebot muss unternehmens­bezogen organisiert sein – das heißt, dass der Arbeit­geber nicht nur die Räumlichkeiten und die Sport­geräte zur Verfügung stellt, sondern auch Zeitpläne für deren Nutzung vorgibt oder die Aufstellung der Sport­gruppen über­nimmt. Sport­gruppen, die Beschäftigte eines Unter­nehmens aus eigener Initiative heraus gegründet haben, sind nicht von der Unfall­versicherung abgedeckt.

 

Foto: VBG/Doro Spiro

Anfahrt

Liegt versicherter Betriebs­sport vor, sind auch die Wege von und zur Sport­stätte sowie die notwendigen Vor- und Nach­bereitungs­handlungen – wie Duschen und Umkleiden – vom Versicherungs­s­chutz umfasst. Reine Privat­sache und daher nicht versichert ist, wenn die Kolleginnen und Kollegen im Anschluss an den Sport noch zusammen ausgehen.

 

Veröffentlicht am

Das könnte Sie auch interessieren

Certo durchsuchen...